Bericht vom 4. Treffen des Elternbeirates zum Thema Kinderschutz und Kindeswohl vom 30.11.2015

Auf unserer letzten Veranstaltung im Jahr 2015 befassten wir uns mit dem Kinderschutz und diversen Fragen von Eltern zu diesem Thema.

Unsere Gäste waren  Ute Kühne, Kitaberaterin • Frau Dereschkewitz, Kitaleiterin (Kindergarten Hofzeichendamm) • Frau Konitz, Kitaleiterin (Kindergarten Erlebniswelt) • Frau Grummt, Kitaleiterin (Kindergarten Schneckenhaus) • Frau Behrendt, Kitaleiterin (Montessori-Integrations-Zentrum Syringenweg).

Frau Kühne hat darauf hingewiesen, dass der Begriff „ Kinderschutz“ rechtlich nicht klar definiert ist und gesellschaftlichen und kulturellen Anpassungen unterliegt.

Kinderschutz in der Kita ist in erster Linie eine Aufgabe der der Erzieher_innen die in gewisser Weise eine andere Wachsamkeit auf die Kinder haben als Eltern. Diese Wachsamkeit sollte eine wertschätzende Beobachtung der Kinder sein. In der Regel sind Erzieher_innen gut im Kiez vernetzt und können erste niedrigschwellige Erziehungsberatung leisten. In manchen Einrichtungen übernimmt dies auch mal die Kitaleitung.


In jeder Einrichtung des Eigenbetriebes gibt es eine_n Kinderschutzverantwortliche_n, welche_r besondere Qualifikationen über Multiplikatoren aufweist und im Organigramm der Kita gekennzeichnet ist. Diese_r spricht im Ernstfall immer für das Kind. Weitere Aufgaben sind zum Beispiel die Sensibilisierung des pädagogischen Personals sowie die Optimierung anhand von konkreten Beispielen. Die Kinderschutzverantwortlichen unserer Kindergärten sind gehalten, sich zum Kinderschutz zusätzlich fortzubilden, bzw. zu qualifizieren. Derzeitig haben das die meisten dieser Kolleg_innen sehr engagiert und vielfältig zu unterschiedlichsten Themen getan. Der Träger wird dafür sorgen, dass dies auch perspektivisch geschieht, insbesondere bei den Fachkräften, die neu mit dieser Aufgabe betraut sind.


Der Schutz vor Fremden wird in jeder Kita anders gewährleistet. So besitzen einige Kitas PIN-Code-gesicherte Eingänge, deren Codes nur den Eltern und dem Fachpersonal der Kita bekannt ist. Generell gilt beim Träger die Ausweis-/Vollmachtspflicht. Ohne diese Dokumente kann bei Fremden die Herausgabe des Kindes verweigert werden.

Durch Projekte können Kitas zudem auf unterschiedliche, nicht einsehbare Ein- und Ausgänge aufmerksam gemacht werden z.B. können Kinder Schlupflöcher fotografieren lassen oder mit den Kindern präventiv Situationen durchgespielt werden.

Der Schutz vor Fremden ist Teil der Aufsichtspflicht der Fachkräfte. Hier sind besonders auch die einrichtungsspezifischen Aspekte zu beachten. Darüber hinaus gilt auch hier, gemeinsam mit den Eltern im Gespräch zu sein, um „Sicherheitsrisiken und/ oder –Lücken“ frühzeitig zu erkennen und geeignete Lösungen miteinander, ggf. unter Einbeziehung des Trägers, zu finden.


Zum Spannungsfeld Eltern - Erzieher bzw. Eltern – Eltern riet Frau Kühne dazu, immer nach dem eigenen Gewissen zu handeln und zunächst auf die Betroffenen zuzugehen. Dies kann auch in einem gewissen Zeitabstand erfolgen.

Wenn Eltern Zeugen von Kindeswohlgefährdungen werden (Spannungsfeld Eltern - Erzieher bzw. Eltern – Eltern) sollten sie ihre Möglichkeiten nutzen und helfen. Das kann auf vielfältige Weise geschehen, wie Hilfe von anderen Personen hinzu zu holen, eine Fachkraft oder die Leitung der Kita zu informieren, den Kindernotdienst anzurufen, die Polizei zu rufen, den Träger zu informieren,…

Kinder brauchen Menschen, die sich für sie parteilich einsetzen!

pdficon large Handreichung von Frau Kühne die auf dem Treffen verteilt wurde zum Herunterladen
pdficon large Handlungsleitfaden „Kinderschutz in Berlin“ zum Herunterladen

 

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